Reiseziel

Mit dem Auto in Polen

In Polen brennt ganzjährig das Abblendlicht, und die Promillegrenze liegt bei 0,2. Für Pkw sind die meisten Autobahnen frei, gebührenpflichtig sind nur Abschnitte der A2 und der A4.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Abblendlicht oder Tagfahrlicht ist ganzjährig auch tagsüber Pflicht.
  • Promillegrenze 0,2, für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.
  • Innerorts gilt 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Autobahnen bis zu 140 km/h.
  • Für Pkw bis 3,5 Tonnen sind die meisten Autobahnen mautfrei. Gebührenpflichtig sind Abschnitte der A2 und der A4.
  • Das staatliche System e-TOLL betrifft Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Busse, nicht den normalen Pkw.
  • Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht.
  • Polen kontrolliert derzeit an den Grenzen zu Deutschland und Litauen, nimm deshalb gültige Ausweise mit.

Tempolimits und Fahrregeln

Nach dem EU-Portal gilt in Polen innerorts 50 km/h und in Wohngebieten 20 km/h. Außerorts sind 90 km/h erlaubt. Auf einspurigen Schnellstraßen gelten 100 km/h, auf zweispurigen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Das Auswärtige Amt bestätigt für Ortschaften ein einheitliches Limit von höchstens 50 km/h zu jeder Tageszeit. Für Gespanne und Wohnmobile über 3,5 Tonnen nennt der ADAC niedrigere Grenzen außerorts und auf Schnellstraßen. Achte in diesem Fall besonders auf die Beschilderung.

Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist ein Mindestabstand nach der Faustregel „halber Tacho“ einzuhalten, bei 120 km/h also 60 Meter.

Die Promillegrenze von 0,2 gilt auch für Radfahrer, Fahranfänger dürfen gar nichts trinken. Bußgelder sind nach dem Auswärtigen Amt vor Ort und in Zloty zu zahlen. Bei Verstößen sind Führerscheinentzug, Beschlagnahme des Fahrzeugs und kurzzeitiger Gewahrsam möglich. Radarwarngeräte sind verboten.

Maut, Vignette und Gebühren

Das Auswärtige Amt schreibt, dass für die meisten Autobahnen in Polen keine Gebühren für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen anfallen. Ausnahmen sind zwei Abschnitte: die A2 zwischen Konin und Świecko (etwa 255 km, ohne die Umfahrung von Posen) und die A4 zwischen Kraków und Katowice (etwa 61 km). Wie Du dort bezahlst, regeln die jeweiligen Betreiber an den Mautstellen; prüfe das vor der Fahrt.

Das elektronische System e-TOLL gilt auf gebührenpflichtigen Abschnitten von Autobahnen, Schnellstraßen und Nationalstraßen. Es betrifft laut der polnischen Informationsbroschüre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Busse. Die Gebühren für leichte Fahrzeuge wurden zum 1. Juli 2023 abgeschafft.

Wer ein schweres Wohnmobil oder ein schweres Gespann fährt, sollte vorab beim Betreiber von e-TOLL nachsehen, ob das Fahrzeug erfasst ist.

Pflichtausrüstung und Licht

Das Abblendlicht, alternativ Tagfahrleuchten, muss ganzjährig auch tagsüber eingeschaltet sein. Das Auswärtige Amt und der ADAC nennen diese Pflicht übereinstimmend.

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nach dem ADAC nicht. Schneeketten sind bei Schnee und Eis erlaubt, Spikereifen sind verboten. Auch ohne Pflicht lohnen sich Winterreifen, wenn Du in der kalten Jahreszeit unterwegs bist.

Als Pflichtausrüstung nennt das EU-Portal Warndreieck und Feuerlöscher. Der ADAC empfiehlt den Feuerlöscher ausdrücklich auch für ausländische Fahrzeuge. Gurte und Kinderrückhaltesysteme sind Pflicht. Der ADAC nennt für Kinder bis zwölf Jahre und unter 1,35 m Körpergröße einen Kindersitz.

Einreise und Papiere

Beim Grenzübertritt ist ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen. Es muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Polen seit Juli 2025 Grenzkontrollen an der Grenze zu Deutschland und zu Litauen durchführt. Das kann zu Wartezeiten führen.

Für das Auto brauchst Du den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. Wer nicht Halter des Fahrzeugs ist, braucht eine schriftliche Nutzungsbevollmächtigung des Halters.

Aktuelle Einreisehinweise ändern sich, wenn die Kontrollen angepasst werden. Schau deshalb kurz vor der Abfahrt in die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Besonderheiten unterwegs

Freies Campen ist in Polen laut ADAC grundsätzlich verboten. Plane mit Wohnmobil oder Zelt deshalb Campingplätze oder ausgewiesene Stellplätze ein. Mehr dazu findest Du im Ratgeber Wohnmobil und Fähre.

Der ADAC nennt außerdem, dass Dashcams erlaubt sind, solange sie leicht entfernbar sind und die Aufnahmen laufend überschrieben werden. Radarwarngeräte sind dagegen verboten, ebenso Spikereifen.

Beim Fahren mit einem Gespann lohnt der Blick in den Ratgeber zu Anhänger und Gespann, zum Land selbst in die Übersicht zum Reiseziel Polen.

Fähren nach Polen

Diese Fährstrecken mit Fahrzeug führen in das Land:

Alle Strecken ansehen → · Zum Reiseplaner →

Häufige Fragen

Muss ich in Polen Maut zahlen?

Mit dem Pkw nur auf zwei Autobahnabschnitten: der A2 zwischen Konin und Świecko (ohne Umfahrung Posen) und der A4 zwischen Kraków und Katowice. Auf den übrigen Autobahnen ist der Pkw nach dem Auswärtigen Amt gebührenfrei.

Gilt e-TOLL auch für Pkw?

Nein. Das System betrifft Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Busse. Die Gebühren für leichte Fahrzeuge wurden zum 1. Juli 2023 abgeschafft.

Gibt es in Polen eine Winterreifenpflicht?

Nach dem ADAC besteht keine generelle Pflicht. Spikereifen sind verboten, Schneeketten bei Schnee und Eis erlaubt.

Welche Promillegrenze gilt in Polen?

0,2 Promille. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Regeln ändern sich. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Behörden des Landes. Preise, Mautbeträge und Bußgelder nennt McFerry nicht.

Stand und Quellen

Geprüft am 03.10.2026. Diese Seite stützt sich auf: